Nein. Eine Prämienverbilligung für ein Jahr gibt es von jenem Kanton, in dem man am 1. Januar wohnte. Gut zu wissen: Sowohl die Voraussetzungen als auch das Anmeldeprozedere für verbilligte Prämien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Bern etwa prüft den Anspruch in der Regel automatisch. In Luzern hingegen muss man den Antrag spätestens Ende Oktober des Vorjahres einreichen.