Nein. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Vorsorgeuntersuche mit Krebsabstrich nicht jedes Jahr. Leistungspflichtig sind lediglich zwei Untersuche im Abstand von einem Jahr, nachher im Abstand von drei Jahren. Ausnahme: Bei Verdacht auf eine Krankheit legt der Arzt das Untersuchungsintervall fest.