Ja. Zum gemeinsamen Sorgerecht zählen auch Entscheide über medizi­nische Eingriffe wie solche Zahnkorrekturen. Der Elternteil, der das Kind jeweils betreut, darf nur über alltägliche und dringliche Angelegenheiten allein entscheiden – etwa eine Notfallbehandlung im Spital. Oder wenn der andere Elternteil mit vernünftigem Aufwand nicht erreichbar ist.