Nein. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten von Zahnunfällen nur, wenn die verunfallte Person nicht durch die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert ist. Und auch bei der Krankenkasse gilt: Versicherte sind bei einem Unfall beweispflichtig. Das heisst: Sie müssen den Unfallhergang belegen können.