Ja. Spitäler sind verpflichtet, Patienten, die ein neues ­Gelenk bekommen haben, nach einem Jahr zu kontrollieren. Das dient dazu, diesen Bereich der Medizin weiter zu entwickeln. Die Operationen von Kunstgelenken sind in einem Register erfasst. Bei der Kontrolle macht der Orthopäde ein Röntgenbild, um Probleme mit dem Implantat zu erkennen. Die Patienten haben zudem oft Fragen. Die Fragen zum Kunstgelenk können Sie gleich stellen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kontrolle. Natürlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, da hinzugehen. Falls Sie nicht in die Kontrolle möchten, melden Sie sich einfach ab.