Nein. Das Gesetz äussert sich nicht, was bei einem angebrochenen Monat gilt. Fest steht aber, ab wann die Versicherung läuft: Ab dem Datum der Wohnsitznahme in der Schweiz. Eine gesetzliche Grundlage für eine Prämienforderung für eine Periode vor Beginn der Versicherung fehlt. Also muss Ihr Freund nicht den ganzen Monat zahlen.