Ja. Es sei denn, der Arzt konnte kurzfristig einen anderen Patienten behandeln. In der Regel kann man ­einen Termin bis 24 Stunden vorher ohne finanzielle Folgen absagen – sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Hinweis Ihres Arztes auf dem Terminkärtchen genügt zusammen mit der getroffenen Termin­abmachung für eine solche gültige Vereinbarung. 

Mehr Infos im «Saldo»-Ratgeber «Die Rechte der Patienten».