Nein. Solche Termine sind wenn möglich in die Freizeit zu verlegen. Dann handelt es sich nicht um Arbeitszeit. Also müssen Sie Ihrer Angestellten auch nichts bezahlen. Anders liegt der Fall, wenn jemand nur einen Arzttermin erhält, der in die Arbeitszeit fällt. Dann muss der Arbeitgeber die freie Zeit zum Arztbesuch geben. Solche Kurzabsenzen dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden – ausser jemand arbeitet im Stundenlohn. Für Teilzeitangestellte gilt das in der Regel nicht, da sie ­meistens die Möglichkeit haben, solche Angelegenheiten ausserhalb der Arbeitszeiten zu erledigen.