Lea Gerber (Name geändert) aus Bern leidet unter ihren grossen Brüsten: «Sie sind so schwer, dass ich nicht länger als 5 Minuten gerade sitzen kann», sagt die zierliche Frau. Die Folgen: Der Nacken ist verspannt und der Rücken schmerzt. Die 27-Jährige hat auch oft Kopfweh. Im Sitzen drücken ihr die Brüste auf den Brustkorb, was unangenehm ist. Weder Physiotherapie noch Bewegungsübungen nach der Feldenkrais-Methode brachten die Beschwerden weg. Ärzte rieten ihr deshalb, die Brüste verkleinern zu lassen. Das kostet rund 11 000 Franken, so die Auskunft des Chirurgen.
Doch Gerbers Krankenkasse lehnte es mehrmals ab, die Kosten zu übernehmen. Das eine Mal hatten Lea Gerbers Beschwerden «keinen Krankheitswert». Zwei Jahre später bemängelte die Kasse, es sei unklar, ob wirklich die schweren Brüste die Ursache für die Schmerzen seien.
«Ärzte müssen Situation genau abklären»
Lea Gerber ist kein Einzelfall. Oft kämpfen betroffene Frauen jahrelang darum, dass die Kasse ihr Leiden anerkennt und die Kosten übernimmt. Die Ombudsstelle Krankenversicherung erhält regelmässig solche Anfragen. Laut Ombudsfrau Morena Hostettler Socha müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Operation bezahlt.
Diese Bedingungen stellen die Krankenkassen:
- Die Patientin hat Beschwerden, die erheblich sind, zum Beispiel Rückenschmerzen, einen stark verspannten Nacken oder eine Fehlhaltung der Wirbelsäule.
- Diese Beschwerden haben mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die grossen Brüste verursacht. Laut Krankenkassen- Experte Ueli Kieser von der Universität St. Gallen gilt dies im Allgemeinen dann, wenn der Chirurg bei der Operation mindestens 500 Gramm pro Brust entfernen muss.
- Die Patientin hat kein Übergewicht.
- Andere Therapien wie Physiotherapie oder Gymnastik hatten keinen Erfolg.
Ueli Kieser sagt: «Es ist wichtig, dass die Ärzte die Situation der Patientin sehr genau abklären und die Alternativen prüfen.» Je besser die ärztlichen Auskünfte seien, umso eher werde die Krankenkasse die Behandlung vergüten.
Patientinnen können sich gegen einen negativen Entscheid wehren. Doch die Kassen haben beim Entscheid «einen gewissen Ermessensspielraum», so Kieser. Deshalb könne es sich manchmal lohnen, die Grundversicherung zu wechseln. Das hält auch Ombudsfrau Morena Hostettler Socha für eine gute Option: «Oft weiss der behandelnde Arzt aus seiner Erfahrung, ob eine Krankenkasse grosszügiger ist als eine andere.»
Beratung bei Problemen mit der Krankenkasse: Ombudsstelle Krankenversicherung, www.om-kv.ch,
Tel. 041 226 10 10,
Kassenwechsel - So gehen Sie vor
- Informieren Sie sich über die Prämien an Ihrem Wohnort. Verwenden Sie den Rechner für Ihren persönlichen Prämienvergleich unter www.priminfo.ch.
- Sie müssen Ihre bisherige Grundversicherung bis zum 30. November 2015 kündigen. Jede Kasse muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit.
- Musterbrief für die Anmeldung: www.gesundheitstipp.ch/Service/Musterbriefe