Nein. Das Zeugnis enthält die Wahrnehmungen des Arztes. Zudem schätzt er ein, ob Sie arbeitsunfähig sind. Rückwirkende Wahrnehmungen sind nicht möglich. Die Arbeitsunfähigkeit können Sie aber auch anders als durch ein ärztliches Zeugnis beweisen: etwa durch Zeugen. Be­zweifelt der Arbeitgeber ihre Aussagen, entscheidet im Streitfall das Gericht.