Zahnarzt: Darf er eine Anzahlung verlangen?

«Vor einer teuren Wurzelbehandlung verlangt mein Zahnarzt eine Vor- auszahlung. Darf er das?»
Ja. Ein Arzt kann grundsätzlich selber entscheiden, welche Patienten er behandeln will. Er darf deshalb auch die «Spielregeln» aufstellen und beispielsweise eine Vorauszahlung verlangen. Bei neuen Patienten und grösseren Behandlungen ist diese Praxis durchaus verbreitet. Ausnahmen sind nur Notfälle. Dann muss er alle Patienten aufnehmen und behandeln. 

Grundversicherung: Selbstbehalt bei Kindern?

«Ich musste kürzlich mit meinem fünfjährigen Sohn zum Arzt. Die Krankenkasse zieht mir nun einen Selbstbehalt von 10 Prozent ab. Ist das korrekt?»
Ja. Zwar gibt es für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren keine gesetzlich vorgeschriebene Franchise. Sie müssen aber auf jede Rechnung der Krankenkasse ­einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen. 

Der Selbstbehalt ist ­allerdings auf maximal 350 Franken pro Kalenderjahr begrenzt, bei mehreren Kindern bei der gleichen Krankenkasse auf 1000 Franken insgesamt.  

Patientenverfügung: Gibts ein Ablaufdatum? 

«Ich stellte vor fünf ­Jahren eine Patientenverfügung auf. Nun hat mir ein Bekannter ge­sagt, dass diese nach so langer Zeit nicht mehr gültig sei. Stimmt das?»
Nein. Eine Patientenver­fügung hat kein Ablauf­datum. Dennoch ist es wichtig, die Verfügung regelmässig dem Gesundheitszustand anzupassen. Denn je älter eine Verfügung ist, desto eher werden die Ärzte sie hinterfragen, wenns darauf ankommt. Ärzte müssen eine Patientenverfügung laut Gesetz nicht befolgen, wenn begründete Zweifel bestehen, dass sie noch dem mutmasslichen Willen des Patienten entspricht.

Lüften: Darf uns der Vermieter kündigen?

«Unser Vermieter verlangt, dass wir die Wohnung regelmässig lüften. Er schreibt uns gar Lüftungszeiten vor, die wir nicht einhalten können. Kann uns der Vermieter deshalb kündigen?»
Ja, ein Mietvertrag kann bei Berücksichtigung der Kündigungsfrist von jeder Partei sogar ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Falls Sie dadurch in eine schwierige Lage kommen, können Sie eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. Ein solches ­Begehren müsste innert 30 Tagen seit Erhalt der ­Kündigung bei der Schlichtungsbehörde in Miet­sachen eingereicht werden. Tipp: Es ist empfehlenswert, die Wohnung regelmässig zu lüften. Sonst können sich an den Wänden Schimmelpilze bilden. Das ist ungesund. 

Gesundheitsfragen: Riskiere ich die fristlose Kündigung?

«Ich habe seit Jahren chronische Rückenbeschwerden. Nächste Woche bin ich zu einem Bewerbungsgespräch für eine Stelle im Gerüstbau eingeladen. Müsste ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich allfälligen Fragen zu meiner Gesundheit mit einer Notlüge ausweichen würde?» 
Ja. Sie riskieren die fristlose Kündigung, falls man Sie anstellt. Ein Stellenbewerber muss von sich aus über alle Umstände informieren, die dazu führen könnten, dass er die in Aussicht stehende Arbeit nicht oder nicht uneingeschränkt leisten kann. 

Der Arbeitgeber darf deshalb auch Fragen stellen betreffend der Gesundheit, wenn eine bestimmte Tätigkeit – in Ihrem Fall der Gerüstbau – eine spezielle körperliche oder psychische Konstitution erfordert. Aber: Allgemeine Fragen über Ihre Gesundheit sind beim Bewerbungs­gespräch nicht zulässig.