Ja, der Betreibungsbeamte darf Ihnen trotz Ihrer Krankheit den Zahlungs­befehl zustellen. Der Empfang eines Dokuments setzt keine Arbeitsfähigkeit vor­aus. 

Für Schuldner gibt es zwar gewisse Schonzeiten: Dazu gehört ein Todesfall eines nahen Angehörigen, wenn man Zivildienst leisten muss oder wenn jemand so schwer erkrankt, dass er seine Rechte nicht mehr wahrnehmen kann. In diesen Fällen können Schuldner beim Be­trei­bungs­amt um Rechts­stillstand ersuchen. Das Gesuch ist zu belegen.