Nein. Während der Probezeit sind Sie nicht gegen eine Kündigung geschützt. Der Arbeitgeber durfte ­Ihnen deshalb trotz Krankheit kündigen. Er musste Ihnen auch keinen Lohn auszahlen, als Sie krank waren. Den Lohn bei Krankheit muss der Chef einem Mitarbeiter erst nach drei Monaten Tätigkeit im Betrieb ­zahlen oder wenn jemand mit einem befristeten Arbeitsvertrag länger als drei Monate angestellt wurde.