Nein. Die genaue Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Sie müssen ihm auch nicht sagen, welche Medikamente Sie nehmen. Er darf von Ihnen aber ein Arztzeugnis verlangen als Beweis dafür, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Traut er dem Arztzeugnis nicht, kann er eine Untersuchung beim Vertrauensarzt verlangen. Auch dieser darf dem Arbeitgeber aber nur melden, ob Sie ­arbeitsfähig sind oder nicht. Denn er ist ans Arzt­geheimnis gebunden.