Ja. Wenn Sie die Wohnung reserviert haben, müssen Sie sie auch bezahlen. Wenn der Mietvertrag keine Kündigungsfrist enthält, kann er nicht von einer ­Partei aufgelöst werden. Weder eine Krankheit noch ein Todesfall in der Familie befreit Sie von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses. Ausnahme: Wenn Sie einen Ersatzmieter auftreiben könnten, der das Ferien­domizil in der gleichen Periode zum gleichen Zins mietet, wären Sie fein raus.