Nein. In Ihrem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass Sie ein Pensum von 60 Prozent haben und von Montag bis Mittwoch arbeiten. Es steht jedoch nicht, dass Sie die Stellvertretung übernehmen müssen, wenn Ihr Kollege ausfällt. Ihr Chef muss also für einen anderen Ersatz sorgen. Er kann Sie ­jedoch zu Überstunden verpflichten, wenn dies betrieblich nötig ist.