Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Arztzeugnis zu akzeptieren, unabhängig davon, ob das Zeugnis von einem Arzt im Ausland oder in der Schweiz stammt. Das Zeugnis ist lediglich ein Hinweis darauf, dass ein Angestellter arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass es von einem Vertrauensarzt des Betriebs überprüft wird. Diese ärztliche Untersuchung muss der ­Betrieb zahlen.