Nein. Der Mutterschafts­urlaub beginnt erst mit der Geburt und der Arbeitgeber darf ihn nicht kürzen. Während 14 Wochen ab Geburt haben Sie Anspruch auf die vollen Taggelder. Während 8 Wochen nach der Geburt besteht ein Arbeitsverbot. Danach könnten Sie den Mutterschaftsurlaub abkürzen – aber nicht der Chef.