Nein. Das vertraglich vereinbarte Pensum änderte sich durch die Mutterschaft nicht und gilt weiterhin. Wollen Sie neu in einem Teilzeitpensum arbeiten, brauchen Sie wie bei jeder Vertragsänderung die Zustimmung des Arbeitgebers. Lehnt er ab, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als dies zu akzeptieren oder den ­Arbeitsvertrag zu kündigen.