Ja. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beendet und noch nicht alle Ferien bezogen haben, muss der Betrieb den entsprechenden Betrag auszahlen. Wichtig: Ihr Ferienanspruch hat sich durch den Mutterschafts­urlaub sogar vergrössert. Nach den 14 Wochen Mutterschaftsurlaub haben Sie eine zusätzliche Woche Ferien zugut.