Nein. Diese Kündigung ist unwirksam. Denn das ­Gesetz sieht vor, dass einer Angestellten während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden darf. Dass der ­bezahlte Mutterschafts­urlaub nur 14 Wochen dauert, ändert nichts daran. Der ­Arbeitgeber müsste ­Ihnen also nach Ablauf der 16-­wöchigen Frist noch einmal kündigen, wenn er an der Kündigung festhalten will.