Nein, der Mutterschafts­urlaub verlängert sich ­wegen Ihrer Krankheit nicht. Sie erhalten das ­Mutterschaftsgeld während maximal 14 Wochen be­ziehungsweise 98 Tagen. Anders wäre es nur, wenn das Kind nach der Geburt mindestens drei Wochen im Spital bleiben müsste. Dann könnten Sie den Bezug des Taggelds hinausschieben, bis das Kind nach Hause kann. Während der Wartezeit bekämen Sie aber kein Geld.