Nein. Laut Gesetz beginnt der Mutterschaftsurlaub erst mit der Geburt. Es ist deshalb nicht möglich, ­einen Teil des Urlaubs vorzubeziehen. Wenn Sie wegen Schwangerschaftsproblemen nicht arbeiten können, gilt das rechtlich als Krankheit. 

Hat der Arbeitgeber eine Krankentaggeld-Ver­si­che­rung abgeschlossen, erhalten Sie mindestens 80 Prozent des Lohns. Hat er dies nicht getan, muss er Ihnen während einer bestimmten Zeit den vollen Lohn zahlen. Fürs erste Dienstjahr schreibt das Gesetz drei Wochen vor, ab dem zweiten hängt die Dauer des Anspruchs von der Region ab.