Nein. Der Vater muss sich finanziell an der Brille beteiligen. Denn die Alimente decken den normalen Unterhalt eines Kindes ab, nicht aber unvorhergesehene Fälle. Dazu gehört eine neue Brille für den gemeinsamen Sohn. 

Denn generell gilt: Ausserordentliche Kosten sind nicht in den Alimenten ­enthalten. Das ist in vielen Unterhalts­verträgen ausdrücklich vermerkt.