Ja. Sie lebten mit dem Verstorbenen im Konkubinat und können deshalb vom Unfallverursacher eine Entschädigung verlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Lebenspartner Sie regelmässig finanziell unterstützt hatte – und dies auch in Zukunft getan hätte. Zudem müssen Sie unterstützungsbedürftig sein. Dies trifft in Ihrem Fall zu.