Ja, eine Patientenverfügung ist sinnvoll – für den Fall, dass Sie später nicht mehr urteilsfähig sein sollten. Darin können Sie festlegen, mit welchen medizinischen Behandlungen Sie einverstanden sind und welche Sie ablehnen. Sie können in der Verfügung auch jemanden bestimmen, der für Sie über medizinische Massnahmen entscheidet. Die Patientenverfügung muss mit Datum und Unterschrift versehen sein.

Eine Alternative ist der Vorsorgeauftrag. Er ist umfassender. Darin können Sie jemanden bestimmen, der sich um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern und Sie im Rechtsverkehr vertreten soll. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie verhindern, dass die Behörde einen Beistand einsetzt.