Eher nein. Und zwar aus verschiedenen Gründen: Erstens sind die Prämien hoch. Zweitens die Leistungen sehr beschränkt. Die Pflegeversicherungen übernehmen Pflegekosten in der Regel erst nach einer  Wartefrist. Wer während dieser Zeit stirbt, bekommt nichts von der Versicherung. Zudem ist die Kostenübernahme an weitere Bedingungen geknüpft. Beispielsweise muss ein bestimmter Grad von Pflegebedürftigkeit vorliegen. Die Pflegeversicherung lohnt sich überdies nur für Gutbetuchte. Diese müssen Pflegekosten sonst aus ihrem Vermögen bezahlen.

Wer hingegen kaum über Erspartes verfügt, erhält neben der AHV Ergänzungsleistungen und allenfalls noch Sozialhilfe. In diesen Fällen bezahlt der Staat einen grossen Teil der Pflegekosten.