Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das Arbeitsgesetz sieht zwar vor, dass der Arbeitnehmer eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden am Stück zugute hat. Der Arbeitgeber darf diese Ruhezeit bei Erwachsenen allerdings einmal in der Woche bis auf acht Stunden herabsetzen. Während zwei Wochen muss der Durchschnitt der Ruhezeit aber dennoch elf Stunden betragen. Bei ­Ihnen beträgt die Ruhezeit neun Stunden. Das ist einmal pro Woche erlaubt. 

Aufgepasst: Diese Regelung gilt nicht in allen Branchen. Für bestimmte Betriebe wie beispielsweise Kliniken, medizinische Labors und Campingplätze gelten Sonderbestimmungen.