Ja. Als Arbeitnehmer können Sie jederzeit kündigen – auch dann, wenn Sie ­wegen einer Krankheit oder ­eines Unfalls ausfallen. Sie müssen ganz normal die Kün­digungsfrist einhalten. 

Anders ist die Situation auf Seite des Arbeitgebers: Er darf Ihnen nach Ablauf der Probezeit eine Zeitlang nicht kündigen, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Im ­ersten Dienstjahr sind Sie 30 Tage vor einer Kün­digung geschützt, vom zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage.