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Ja. Als Arbeitnehmer können Sie jederzeit kündigen – auch dann, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls ausfallen. Sie müssen ganz normal die Kündigungsfrist einhalten.
Anders ist die Situation auf Seite des Arbeitgebers: Er darf Ihnen nach Ablauf der Probezeit eine Zeitlang nicht kündigen, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Im ersten Dienstjahr sind Sie 30 Tage vor einer Kündigung geschützt, vom zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage.
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