Höchstens, wenn das Fitnesscenter ein ­Verschulden an der Verletzung trifft – also zum Beispiel wenn die Fitnessgeräte und -räume nicht richtig gewartet und gereinigt waren. Es haftet zudem dann, wenn Ihre Ver­letzung auf eine mangelhafte Betreuung oder Instruktion durch das Personal zurückzuführen ist.