Nein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet nach der vertraglich vereinbarten Dauer. Der Endtermin eines solchen Vertrags steht immer schon bei der Vertragsunterzeichnung fest. Deshalb muss keine Partei kündigen. Dass Sie eine Woche krank waren, ändert nichts an der fixen Laufzeit des Vertrages.

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist das anders. Kündigt Ihnen der Arbeitgeber und Sie werden anschliessend krank, verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankheit: im ersten Jahr der Anstellung maximal um einen Monat, im zweiten bis und mit dem fünften Dienstjahr um maximal drei Monate, danach um maximal sechs Monate.