Nein. Auch ein Vertrauensarzt untersteht dem Arztgeheimnis. Sie müssten ihn zuerst davon entbinden. Tun Sie das nur zu Fragen und medizinischen Sachverhalten, die sich auf den Arbeitsplatz beziehen. So darf der Arzt dem Arbeitgeber nur mitteilen, ob Sie für den zur Diskussion stehenden Job «geeignet», «unter Vorbehalt geeignet» oder «nicht geeignet» sind. Eine medizinische Diagnose darf der Vertrauensarzt dann nicht weitergeben.