Ja. Sie können die Aufhebung der Beistandschaft jederzeit verlangen. Den entsprechenden Antrag müssen Sie an die Erwachsenenschutzbehörde Kesb richten. Sie hebt die Beistandschaft dann auf, wenn es keinen Grund für die Weiterführung gibt. Im ­Üb­rigen können – neben dem Ver­bei­ständeten – auch ihm nahe­stehende Personen wie ­Verwandte oder der Lebenspartner die Aufhebung ­ beantragen. Kommt der ­Beistand selber zum Schluss, dass die Beistandschaft aufgehoben werden kann, ist er verpflichtet, die Kesb zu informieren.