Nein. Wenn Ihr Mann keine Patientenverfügung ausgefüllt hat, entscheidet der Arzt, wann welche Massnahmen ergriffen werden. Er muss dabei allerdings den «mutmasslichen» Willen des Patienten respektieren. Dazu wird er die nächsten Angehörigen befragen. Das ist in den kantonalen Verordnungen und in der Standesordnung der Schweizerischen Ärztegesellschaft so geregelt. Die Verordnungen erlauben es dem Arzt aber auch ausdrücklich, dass er letztlich die Entscheidung fällen kann.

Ihr Mann kann das verhindern, wenn er eine schriftliche Patientenverfügung mit klaren Anweisungen für einen solchen Fall verfasst oder Ihnen eine schriftliche Vollmacht ausstellt, in einer solchen Situation stellvertretend für ihn zu entscheiden.