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Nein. Das Gesetz äussert sich nicht, was bei einem angebrochenen Monat gilt. Fest steht aber, ab wann die Versicherung läuft: Ab dem Datum der Wohnsitznahme in der Schweiz. Eine gesetzliche Grundlage für eine Prämienforderung für eine Periode vor Beginn der Versicherung fehlt. Also muss Ihr Freund nicht den ganzen Monat zahlen.
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