Nein. Nach der Berner Skala hat ein kranker Angestellter im zweiten Dienstjahr zwar tatsächlich nur während eines Monats Anspruch auf den vollen Lohn. Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit verlängert sich der Lohnzahlungsanspruch aber entsprechend – in Ihrem Fall um einen weiteren Monat. Wichtig: Der Anspruch auf Lohnzahlung im Krankheitsfall beginnt in jedem Dienstjahr von Neuem zu laufen.