Ja. Die Apotheke ist nicht verpflichtet, ein bereits verkauftes Medikament zurück­zunehmen. Sie muss Ihnen auch nicht das Geld zurückgeben. Zudem darf sie aus ­Sicherheitsgründen eine offene Schachtel gar nicht weiterverkaufen. In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren Arzt wenden. Er hat Ihnen das Medikament verschrieben, und er hätte Sie auch über die Nebenwirkungen der Tabletten aufklären müssen.