Nein. Sie kommen mit Ihrer Forderung zu spät – ausser Ihr Ex-Freund wäre freiwillig bereit, Sie für Ihre Hausarbeit zu bezahlen. Konkubinatspartner können nur beim Vorliegen einer entsprechenden Abmachung eine Entschädigung für Haushaltsarbeiten fordern. 

Tipp: Regeln Sie die finanziellen Belange nächstes Mal in einem schriftlichen Konkubinatsvertrag.