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saldo 14/2005
14.09.2005
Nein. Solange Ihre Wohnung nicht bewohnbar ist, müssen Sie keinen Mietzins bezahlen. Sind nur einzelne Zimmer betroffen, können Sie eine Mietzinsreduktion verlangen. Der Mietvertrag bleibt in beiden Fällen aber bestehen.
Anders sieht es aus, wenn die Schäden so gross sind, dass Sie in nächster Zeit nicht in die Wohnung zurückkönnen. In diesem Fall endet das Mietverhältnis automatisch - ohne Kündigung und ohne weitere Verpflichtung.
Da den Vermieter kein Verschulden an der Unbewohnbarkeit der Wohnung trifft, muss er die allfälligen Mehrkosten für Ihre gegenwärtige Unterbringung nicht bezahlen. Erkundigen Sie sich aber, ob Ihre Hausratversicherung sich an solchen Mehrkosten beteiligt.
Dw
Anders sieht es aus, wenn die Schäden so gross sind, dass Sie in nächster Zeit nicht in die Wohnung zurückkönnen. In diesem Fall endet das Mietverhältnis automatisch - ohne Kündigung und ohne weitere Verpflichtung.
Da den Vermieter kein Verschulden an der Unbewohnbarkeit der Wohnung trifft, muss er die allfälligen Mehrkosten für Ihre gegenwärtige Unterbringung nicht bezahlen. Erkundigen Sie sich aber, ob Ihre Hausratversicherung sich an solchen Mehrkosten beteiligt.
Dw
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