Ein dienstuntauglicher Mann wehrte sich gegen den Wehrpflichtersatz mit dem Argument, die Steuer verstosse gegen die in der Bundesverfassung verankerte Gleichstellung von Männern und Frauen. Damit blitzte er vor allen Instanzen ab. Die Abgabe sei für Männer zwar diskriminierend, die Wehrpflicht beschränke sich aber gewollt auf Männer. Diese Spezialregelung gehe dem allgemeinen Gleichstellungsgebot vor.

Bundesgericht, Urteil 2C_1051/2016 vom 24. August 2017