Das Bauinspektorat des Kantons Basel-­Stadt erteilte Swisscom eine Baubewilligung für eine neue Handyantenne. Drei Anwohner beschwerten sich dagegen ­erfolglos beim Verwaltungsgericht und beim Bundesgericht. Sie argumentierten, die Strahlenwerte einer nahen Antenne hätten mitberücksichtigt werden müssen. Dem hielt das Bundesgericht entgegen, die Distanz zwischen den ­Antennen betrage 70 Meter. Zudem ­lägen eine Hauptverkehrsachse und ein weiteres Gebäude dazwischen. 

Bundesgericht, Urteil 1C_576/2016 vom 27. Oktober 2017