Ein Autofahrer fuhr auf der Autobahn 6 km/h zu schnell. Auf dem Radarbild ist ersichtlich, dass der Lenker ein Handy in der rechten Hand hielt, mit der er das Auto lenkte. Die linke Hand hielt er angelehnt in der Kopfregion. Der Beschuldigte meinte, dass ihn der Gegenstand in der Hand nicht vom Fahren ­abgelenkt habe. Damit kam er weder vor dem Regionalgericht Emmental-­Oberaargau noch dem Obergericht des Kantons Bern und dem Bundesgericht durch. Das Bundesgericht befand: Mit dem Handy in der Hand wäre ein ­überraschendes Ausweichmanöver nicht möglich. Der Lenker muss eine Busse von 540 Franken plus die Verfahrenskosten bezahlen. 

Bundesgericht, Urteil 6B_894/2016 vom 14. März 2017