Nein, auch Ihre Angehörigen können nach dem Tod Ihre Organe freigeben, wenn Sie keinen Ausweis haben. Allerdings müssen Ihre Angehörigen wissen, dass Sie Ihre Organe spenden möchten. Denn in der Schweiz gilt der Grundsatz: Die Entnahme von Organen ist nur mit Einwilligung der verstorbenen Person zulässig. Der Spenderausweis vereinfacht die Sache für alle. Er legt Ihren Willen dar.

Auf dem Ausweis können Sie genau festhalten und auflisten, ob und allenfalls welche Organe Ihnen Ärzte nach dem Tod entnehmen dürfen. Auch wenn Sie keine Organe spenden wollen, empfiehlt es sich, eine solche Karte auszufüllen. Damit stellen Sie sicher, dass Ärzte und Angehörige im Todesfall Ihren Willen respektieren.

Weitere Infos: siehe www.swisstransplant.org.