Ja, der Arzt gibt Ihnen Auskunft – aber nur, wenn Ihr Partner damit einverstanden ist. Gerade bei heiklen Befunden darf der Arzt nicht von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen.

Das gilt nicht nur bei Lebenspartnern, sondern auch bei Eheleuten und nahen Angehörigen. Die Zustimmung ist kein Problem, wenn Ihr Partner seinen Willen noch ausdrücken kann.

Besteht aber die Gefahr, dass Ihr Partner nicht mehr bei Bewusstsein ist, ist es besser, wenn er ­seinen Willen vor Spital­eintritt schriftlich festhält.

Am besten ist eine Patientenverfügung, Dort kann Ihr Partner Sie als Vertrauensperson einsetzen. Und Sie werden auch in die medi­zinischen Entscheide mit­einbezogen.