Nein. Ein Reservations- beziehungsweise Vorvertrag über den Kauf ­einer Liegenschaft muss zwingend öffentlich beurkundet werden, damit er gültig ist. Da Ihr Reservationsvertrag nicht öffentlich beurkundet wurde, ist er ungültig. Sie können also vom Vorvertrag zurück­treten und Ihre Anzahlung zurück­verlangen.