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Nein. Ein Reservations- beziehungsweise Vorvertrag über den Kauf einer Liegenschaft muss zwingend öffentlich beurkundet werden, damit er gültig ist. Da Ihr Reservationsvertrag nicht öffentlich beurkundet wurde, ist er ungültig. Sie können also vom Vorvertrag zurücktreten und Ihre Anzahlung zurückverlangen.
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Vergleich mit Makler
Ich habe bei Bento Immobilien in Dietikon vor einiger Zeit einen Vorvertrag abgeschlossen. Nach meinem Rücktrittsschreiben wollte Bento meine Anzahlung von 10000 Franken ebenfalls zurückbehalten. Bei uns ist es bis zum Prozess gekommen. Bento musste danach den Betrag zurückerstatten. Vor Bento sei also gewarnt. Unterschreiben Sîe also einen Vorvertrag erst, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie die Immobilie auch wirklich kaufen wollen.