Ja. An sich sind Ihre Werke automatisch geschützt, auch wenn Sie sie nicht ­eigens registrieren lassen. Kommt es aber zu einem Streit darüber, wer Ur­heber einer Komposition ist, kann es schwierig sein, zu beweisen, wer es wann geschaffen hat. Deshalb ist es ratsam, die eigene Ur­heberschaft möglichst gut zu dokumentieren.

Dazu gibt es eine ein­fache und günstige Lösung, die auch von der Suisa empfohlen wird – der Genossenschaft der Ur­heber und Verleger von Musik: Schicken Sie sich selber mit eingeschriebener Post eine Aufnahme des Werks auf einem Tonträger oder die Noten zu. Lassen Sie aber das Paket oder den Umschlag ungeöffnet und bewahren Sie die Sendung zusammen mit der Einschreibequittung auf. So können Sie belegen, wann Sie das Werk geschaffen haben.

Sie können für einen Beitrag von 100 Franken auch Suisa-Mitglied werden und Ihre Werke dort anmelden. Doch das ist noch kein ­Beweis für Ihre Urheberschaft. Und die Suisa sagt selber: «Wer bei uns ein Werk anmeldet, hat ein Indiz, aber keinen Beweis für seine Urheberschaft.» Die Suisa hilft, Tantiemen zu kassieren, falls Ihr Werk aufgeführt werden sollte. Weitere Informationen zum Urheberrecht ­finden Sie unter www.suisa.ch.