Nein. Ist ein Fall bei einer IV-Stelle angemeldet, bleibt diese dafür zuständig – auch wenn der Antragsteller noch vor dem Entscheid aus dem Kanton wegzieht. Zügeln Sie nach Zürich, wird also weiterhin die IV-Stelle in Bern die notwendigen Abklärungen vornehmen. Sie leitet die Akten zu ­Ihrem Fall erst nach Abschluss des Verfahrens an die neu zuständige IV-Stelle in Zürich weiter.