Besenrein heisst: Sie müssen die Böden ­wischen sowie Küche und Bad grob reinigen. Mehr kann der Vermieter nicht verlangen, wenn eine Totalsanierung der ­Wohnung bevorsteht. Wird nur ein Teil der Wohnung renoviert, müssen nur die von der Sanierung nicht betroffenen Räume gründlich gereinigt werden. 

Gut zu wissen: Im Mietvertrag kann stehen, dass der Mieter die Wohnung beim Auszug nur besenrein putzen und im Gegenzug eine Reinigungspauschale pro Quadratmeter zahlen muss. Derartige Klauseln sind vor allem in der Nordwestschweiz ­häufig. In diesem Fall bedeutet der Begriff «besenrein», dass Küche und Bad gründlich gereinigt, die Teppiche gesaugt und die ­Böden nass aufgenommen werden ­müssen.