Rechtsberatung

Medikament: Kann ich das Geld zurückverlangen?

«Mein Arzt verschrieb mir ein teures, nicht kassenpflichtiges Medikament. Er sagte mir nicht, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Kann ich ihn ­dafür belangen?»
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Untersuch: Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

«Ich, 55, machte auf Rat meines Hausarzts eine Darmspiegelung. Meines Wissens ist dieser ­Untersuch für über 50-Jährige im Kanton Bern kostenlos. Die Krankenkasse stellt mir nun aber Franchise und Selbstbehalt in Rechnung. Zu Recht?»
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Versicherungskarte: Darf mir die neue Krankenkasse die Karte verweigern?

«Ich wechselte Ende vergangenen Jahres die Krankenkasse. Von meiner neuen Kasse habe ich noch immer keine Versichertenkarte erhalten. Ist das ­zu­lässig?»
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Ist bei Kindern eine Franchise von Vorteil?

«Ich bin kürzlich Mutter geworden. Die Krankenkasse teilte mir nun mit, dass ich für mein Kind eine Franchise versichern kann. Ist das vorteilhaft?»
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Auswandern: Kann ich die Krankenkasse behalten?

«Ich werde bald pensioniert und wandere dann nach Österreich aus. Kann ich trotzdem bei meiner Schweizer ­Krankenkasse bleiben?»
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Krank: Ist die Kündigung trotzdem gültig?

«Ich arbeite seit bald sechs Jahren im gleichen Betrieb. Seit einem Monat bin ich krank und zurzeit zu 75 Prozent ­arbeitsunfähig. Jetzt erhielt ich die Kündigung. Ist diese gültig?»
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Krankenkasse: Bin ich nach dem Antrag versichert?

«Ich unterschrieb vor rund fünf Wochen bei meiner Krankenkasse ­einen Antrag für eine Zusatzversicherung. Seither hörte ich nichts mehr. Bin ich trotzdem versichert?»
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Arztrechnung: Muss ich für die Klärung zahlen?

«Ich verstehe eine Rechnung meines Arztes nicht und möchte ihn bitten, sie mir zu erklären. Darf er dafür nochmals eine Rechnung stellen?»
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Eingewandert: Darf die Krankenkasse Zahlung ablehnen?

«Wir sind in die Schweiz gezogen. Ich vergass, meine Tochter bei einer Krankenkasse anzumelden. Sie erlitt vor kurzem einen Unfall, und ich meldete sie bei der ­Kasse an. Diese weigert sich, die Arztkosten zu übernehmen. Zu Recht?»
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Krank: Gibts den Lohn nur drei Wochen lang?

«Ich bin zwei Wochen vor Ablauf meines ­ersten Dienstjahres erkrankt. Mein Arbeitsvertrag sieht bei Krankheit die Lohnfortzahlung nach der Berner Skala vor. Mein Chef zahlte mir drei Wochen den Lohn, danach erhielt ich nichts mehr. Muss ich das ­akzeptieren?»
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