Rechtsberatung

Unfall: Zahlt die Versicherung des neuen Betriebs?

«Nach einer beruflichen Pause trete ich bald eine neue Stelle an. In den ersten paar Wochen werde ich nicht arbeiten können, da ich ­einen Unfall hatte. Zahlt die Unfallversicherung meines künftigen Arbeitgebers ein Taggeld?»
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Krankenkasse: Kann ich die Franchise ändern?

«Ich möchte per 1. Juli die Krankenkasse wechseln und kündige deshalb meine bestehende Grundversicherung vor Ende März. Ich habe die tiefste Franchise von 300 Franken. Kann ich sie bei dieser Ge­legenheit erhöhen?»
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Darf der Arzt das Patientendossier per E-Mail versenden?

«Ich bat meinen Arzt um eine Kopie meiner Krankengeschichte. Er will mir diese nun nicht per Post, sondern elektronisch zukommen lassen. Darf er das?»
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Krank: Darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?

«Ich griff einen Arbeitskollegen tätlich an. Deshalb kündigte mir der Arbeitgeber fristlos. Wegen einer Krankheit bin ich zurzeit nur zu 50 Prozent arbeitsfähig. Gilt die Kündigung trotzdem?»
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Muss ich Franchise und Selbstbehalt zahlen?

«Ich habe mich selb­ständig gemacht. Gegen Unfälle bin ich obliga­torisch bei der Krankenkasse versichert. Muss ich mich bei einem Unfall mit Franchise und Selbstbehalt an Arzt- und Spitalkosten beteiligen?»
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Arbeitslosengeld: Muss ich Beiträge zahlen?

«Ich bin arbeitslos. Die Arbeitslosenkasse zieht mir von den Taggeldern unter anderem Beiträge für Nichtberufsunfälle ab. Zu Recht?»
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Grundversicherung: Bin ich ein weiteres Jahr gebunden?

«Die Prämie für meine Grundversicherung ist massiv gestiegen. Ich verpasste es, die Krankenkasse auf Anfang Jahr zu wechseln. Kann ich erst wieder auf Ende Jahr kündigen?»
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Krank: Kann ich die Ferien nachholen?

«Ich habe zurzeit eine Woche Ferien, war aber vier Tage mit Fieber im Bett. Kann ich die Ferien später nachholen?»
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Zusatz: Darf die Kasse Kündigung verweigern?

«Ich habe bei der Krankenkasse CSS mehrere Zusatzversicherungen. Eine davon wird nächstes Jahr teurer. Ich kündigte daher all diese Zusätze. Die Kasse­ ­akzeptiert das aber nur bei derjenigen Zusatzversicherung, die von der Prämien­erhöhung betroffen ist. Ist das ­korrekt?»
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Keine verbilligten Prämien: Muss ich das akzeptieren?

«Ich bin mit meinem ­Lebenspartner in den Kanton Aargau gezogen. Unser früherer Wohnkanton übernahm einen Teil meiner Krankenkassenprämien. Im Aargau soll ich nun aber keine Verbilligung er­halten. Grund: Die wirtschaft­lichen Verhältnisse ­meines Partners wurden ebenfalls berücksichtigt. Muss ich das akzeptieren?»
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